Tennishalle: 2G+ ab dem 04.12.

  04.12.2021
In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens brauchen auch Geimpfte und Genesene einen negativen Coronatest (sog. 2G+ Regel).

Mit der neuen Corona Verodnung tritt im Rahmen der Alarmstufe II die 2G+ Regel für Sportangebote in Innenräumen in Kraft.
Das bedeutet, dass Tennisspieler:innen, die die Schmidener Tennishalle aufsuchen, ab sofort:

  • vollständig geimpft oder genesen* sein und hierzu auch einen Nachweis vorzeigen müssen, sowie einen Selbsttest!

Ausnahmen:

  • Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testpflicht bei der 2G+ Reglung ausgenommen
  • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Impfung nicht mehr als sechs Monate vergangen sind
  • Genesene deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels PCR-Test erfolgen)
  • Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
  • Grundschüler:innen, Schüler:innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, eine auf der Grundschule aufbauenenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)
  • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich) 
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkomission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich) 
  • Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppe erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich) – gilt nur bis 10.12.2021

(*Genesene benötigen den Nachweis für einen positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt.)

Alle Informationen auf einen Blick: